Ich nehme zur Kenntnis: Die Aufsichtspflicht der Kinderturn-Trainer:innen beginnt innerhalb der Kurszeiten mit dem Eintritt des Kindes in den Turnsaal der VS Aggsbach Dorf und endet mit dem Austritt aus dem Turnsaal. Von den Kinderturn-Trainer:innen wird keine Aufsichtspflicht außerhalb des Turnsaals übernommen. Beim Eltern-Kind turnen können Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht keinesfalls an Trainer:innen übertragen, während der Kurszeiten haben Erziehungsberechtigte Aufsichtspflicht.*